Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
Dienstbüchlein;
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
Amtlicher Ausweis;
Persönliche Dienstwaffe mit Magazin;