Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn
mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
Dienstbüchlein;
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
Amtlicher Ausweis;
Persönliche Dienstwaffe mit Magazin;